← BZO Baden · Inhaltsverzeichnis

Art. 84 · Fachgutachten

BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 30 · Original-PDF

Auf Kosten der Bauherrschaft können Fachgutachten einer unabhängigen, sachverständigen Person eingeholt werden, wenn es für die Beurteilung eines Gesuchs notwendig ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.