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Art. 30 · Magerwiesen, Trockenstandorte
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 16 · Original-PDF
1Magerwiesen/Trockenstandorte sind extensiv genutzte Wiesen mit besonders schutzwürdigen Pflanzen- und Tiergemeinschaften auf trockenem Untergrund. Sie sind zu erhalten.
2Nutzung, Pflege und Unterhalt müssen nach ökologischen Grundsätzen erfolgen. Düngung, Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln, Umbruch, Aufforstung sowie Beweidung sind nicht gestattet.
3Der Stadtrat kann auf Antrag Beiträge ausrichten, insbesondere wenn durch die Schutzmassnahmen Mehrkosten oder Ertragsminderungen entstehen. 11
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.