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Art. 1 · Geltungsbereich
BZO Bau- und Nutzungsordnung Baden · S. 7 · Original-PDF
1Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) umfasst das kommunale Raumplanungs-, Umweltund Baurecht. Sie gilt für das ganze Gemeindegebiet.
2Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts bleiben vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.