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Art. 49bis · Löschung von Anmerkungen

BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 22 · Original-PDF

1 Die Anmerkungen im Grundbuch von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen bezüglich der Ausnützungsziffer gemäss Art. 62 und 63 des Baugesetzes werden mit dem Inkrafttreten dieses Reglements gegenstandslos. 2 Die Anmerkungen werden auf Anmeldung des Gemeinderates innert zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Reglements gelöscht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.