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Art. 49 · Gebühren
BZO Baureglement der Gemeinde Bad Ragaz · S. 22 · Original-PDF
1 Für die Behandlung der Bauermittlungsgesuche, Baugesuche sowie für baupolizeiliche Leistungen wie Baukontrollen, Ausfertigung der nötigen Schriftstücke usw. sind Gebühren zu entrichten. Diese richten sich nach dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5). Gebührenpflichtig ist der Gesuchsteller. 2 Die Benützung öffentlicher Strassen ist kostenlos, soweit es sich um Gemeingebrauch handelt. Für gesteigerten Gemeingebrauch bzw. Sondernutzung ist eine Gebühr zu entrichten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.