Art. 11 · Freiflächen
BZO Bauordnung Baar · S. 13 · Original-PDF
1Bei Bauten mit mehr als vier Wohnungen und Arealbebauungen sind kindgerechte Spielflächen zu erstellen.
2Die Grösse der Spielflächen hat mindestens 15% der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche zu betragen.
3In den Arbeitszonen sind Freiflächen vorzusehen und als gut gestaltete, aufenthaltsfreundliche Bereiche auszubilden.
4Die Spiel-, Aufenthalts- und Grünflächen sind unter Verwendung standortgerechter Pflanzen naturnah zu gestalten.
5Innerhalb der im Zonenplan speziell bezeichneten Flächen gilt eine Bebauungsplanpflicht. Der Bebauungsplan legt unter anderem die Grösse und die Nutzung der öffentlichen Freiräume fest. Die öffentliche Freifläche soll min. 3% der anrechenbaren Landfläche betragen. Der Gemeinderat kann auf den Erlass eines Bebauungsplanes ganz oder teilweise verzichten, wenn die bauliche Entwicklung und die Freiraumgestaltung dem Quartiergestaltungsplan sowie dem gemeindlichen Richtplan entsprechen oder wenn die Grundeigentümer bereit sind, mit der Gemeinde auf freiwilliger Basis das Freiflächenkonzept des Quartiergestaltungsplanes grundeigentümerverbindlich privatrechtlich zu regeln und mit einer Überbindungsklausel auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden. 11 Wegleitung zu § 11 Abs. 5: Der Minimalwert von 3% gilt für die Wohnzonen W2a und W2b. In der Wohn- und Arbeitszone ist ein Richtwert von 5% wegleitend. In den übrigen Zonen soll das Ausmass der öffentlichen Freiräume zwischen 3% und 5% betragen. Der Prozentsatz bezieht sich auf die unbebauten Zonenflächen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.