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Art. 49
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 20 · Original-PDF
1Die Bewilligungsbehörde erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen Gebühren. Gebühren
2Der Gemeinderat erlässt hierfür eine Gebührenordnung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.