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Art. 12 · Isolation
BZO Baureglement Gemeinde Arth · S. 4 · Original-PDF
Alle Räume sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung und dem Stand der Technik gegen Schall, Wärmeverlust und Feuchtigkeit ausreichend zu isolieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.