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Art. 29 · Wintersportzone Snowkite
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 23
3 1 Die Wintersportzone Snowkite ist für die Ausübung des Wintersports Snowkiting und ähnlichen Sportarten bestimmt.
3Art. 29 aufgrund eines laufenden Rechtsmittelverfahrens nicht in Kraft. Gemeinde Arosa: Baugesetz 23 2 Das Snowkiting und ähnliche Sportarten sind jeweils im Zeitraum ab Wintersaisonbeginn bis zum Wintersaisonschluss der örtlichen Bergbahnen (frühestens vom 20. Dezember bis 15. April) zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.