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Art. 26 · Zone Wildtierkorridor

BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 22

1 Die Zone Wildtierkorridor bezweckt, die Durchgängigkeit der Landschaft für Wildtiere und die Funktionsfähigkeit der Wildtierkorridore zu erhalten oder gegebenenfalls wiederherzustellen. 2 Neue Bauten und Anlagen sowie Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen sind im Rahmen des Bundesrechts zulässig, sofern sie die Funktionsfähigkeit des Wildtierkorridors nicht beeinträchtigen. 3 Bestehende Hindernisse sind nach Möglichkeit zu entfernen. 4 Die Fachstelle für Jagd und Fischerei ist bei Bauvorhaben beizuziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.