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Art. 16 · ORTSBILDSCHUTZZONE

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 28 · Original-PDF

In der Ortsbildschutzzone müssen sich Bauten, Anlagen und Aussenräume gut in ihre Umgebung einfügen. Sie haben auf die schützenswerte Siedlungsstruktur Rücksicht zu nehmen. § 16 RBV Ortsbildschutzzonen Ortsbildschutzzonen bezwecken den Schutz von historisch gewachsenen oder einheitlich geplanten Siedlungen oder Quartieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.