Art. 1 · ZWECK
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 9 · Original-PDF
1Die Zonenvorschriften bezwecken eine geordnete Entwicklung der Gemeinde und regeln Nutzung und Bebauung des Siedlungsgebietes.
Der Zweckartikel zeigt, auf welcher Zielsetzung die Zonenvorschriften basieren. Die Ziele ergeben sich aus Art. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979, aus § 3 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 sowie aus der „Strategie für die Räumliche Entwicklung und die Anpassung der Planungs- und Bauvorschriften“ der Gemeinde Arlesheim vom 21. Dezember 2010.
2Die Zonenvorschriften basieren auf folgenden übergeordneten planerischen Zielen:
a)Haushälterische Nutzung des Bodens
b)Zweckmässige Zuordnung von Wohnen und Arbeiten
c)Schaffung und Erhalt von wohnlichen Siedlungen und guten räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft
d)Naturnahe Begrünung des Siedlungsgebietes und attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume
e)Rücksichtnahme auf den typischen Charakter der einzelnen Quartiere bei gleichzeitiger Ermöglichung einer moderaten und qualitätsvollen Weiterentwicklung
f)Förderung von situativ angepassten, qualitätsvollen Quartierplanungen Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar 1
Kommentar Reglementstext
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.