Art. 47 · Fenstergestaltung
BZO Baureglement Arbon · S. 19 · Original-PDF
1Fenster haben in der Regel die Form eines stehenden Rechtecks aufzuweisen. Es sind traditionelle Beschattungssysteme zu verwenden.
2Bei historisch wertvollen Fenstern, Fensterläden und Jalousien ist die Erhaltung anzustreben. Neue Fensteröffnungen sind harmonisch zu platzieren.
3Die Gestaltung der Schaufenster ist auf den Orts-, Quartier- und Strassenraum abzustimmen und darf geschützte Kulturobjekte sowie Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen nicht beeinträchtigen. Störende Ausgestaltungen mit schreienden Farben, extremen Leuchtwirkungen, vollständig abgeklebte Scheiben und dergleichen sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.