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Art. 46 · Fassadengestaltung

BZO Baureglement Arbon · S. 18 · Original-PDF

1Historische Fassadenmaterialien sind insbesondere Verputze, Fachwerke, Sichtbacksteine, Bretter- und Schindelschirme. Sie sind in der Regel nach Befund zu unterhalten oder zu erneuern.

2Fassadengliederungen wie Lisenen, Gurte, Fenster- und Türgewände sind zu erhalten, fachgerecht zu restaurieren oder zu rekonstruieren.

3Farbanstriche haben dem Gebäudecharakter zu entsprechen und sind sorgfältig darauf abzustimmen. Grelle und reflektierende Farben sind untersagt.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.