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Art. 31 · Parkierung für Velos

BZO Baureglement Arbon · S. 14 · Original-PDF

1Bei Neubauten und massgeblichen Umbauten sind mindestens die nachfolgende Anzahl gut beleuchtete, überdachte Parkfelder für Velos zu erstellen. Dabei sind Bruchteile aufzurunden. 2 1. Wohnnutzung: pro Zimmer 1 Parkfeld Bei Mehrfamilienhäusern als gedeckte Aussenplätze in der Nähe des Hauseingangs und als treppenfrei zugängliche Einstellräume 2. Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetriebe, Verkaufsgeschäfte: Ein Parkfeld pro fünf Arbeitsplätze für Personal 3. Andere Nutzungen sowie für Kundschaft und Besuchende von Dienstleistungs-, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Verkaufsgeschäften: Die zu erstellende Anzahl Parkfelder berechnet sich unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Schweizer Norm VSS 640 065 zur Bedarfsermittlung von Veloparkierungsanlagen.

1Grundstückszufahrten sind unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Schweizer Norm VSS-Norm 640 050 auszubilden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.