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Art. 6 · Gemeinderat

BZO Andermatt · S. 7

Der Gemeinderat ist Weiterzugs- und Aufsichtsinstanz gegenüber der Baukommission, der er generelle Weisungen erteilen kann.

3. KAPITEL NUTZUNGSPLAN

1. Abschnitt: Zonenarten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.