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Art. 49 · Spiel- und Ruheflächen

BZO Andelfingen · S. 19 · Original-PDF

Mehrfamilienhäuser Bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohnungen sind mindestens 10% der massgeblichen Grundstücksfläche als zusammenhängende Spiel- und Ruheflächen (§ 248 PBG) an verkehrssicherer Lage zu gestalten. Sie sind den Bedürfnissen 17 entsprechend auszurüsten und dauernd ihrem Zweck entsprechend zu unterhalten. In den Kernzonen kann diese Fläche angemessen reduziert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.