← BZO Andelfingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 48 · rainabgrabungen

BZO Andelfingen · S. 19 · Original-PDF

Das gewachsene Terrain darf in den Bauzonen um höchstens 1.00 m abgegraben werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind die minimal erforderlichen Abgrabungen für Haus- und Kellerzugänge, Gartenausgänge sowie Ein- und Ausfahrten zu Garagen. In den Industrie- und Gewerbezonen sind auch betrieblich notwendige Erschliessungen von dieser Beschränkung ausgenommen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.