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Art. 35 · Aussichtsschutz
BZO Andelfingen · S. 17 · Original-PDF
Ortsbild Thuruferbereich Die Aussicht auf das schützenswerte Ortsbild von Andelfingen und auf den Thuruferbereich von den Aussichtspunkten Müliberg und Heiligberg aus darf nicht von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie Bäumen und Sträuchern behindert werden. 15 8. Ergänzende Bauvorschriften 8.1 Abstandsvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.