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Art. 34 · Standortwahl

BZO Andelfingen · S. 17 · Original-PDF

Unauffälligkeit

Bewilligungspflicht Medienempfangsanlagen sollen nur unauffällig in Erscheinung treten; dies ist mit einer entsprechenden Grössen-, Farb- und Standortwahl zu erreichen.

In der Kernzone sind diese Anlagen bewilligungspflichtig. Sie sind unauffällig zu platzieren. 7.3 Aussichtsschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.