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Art. 30 · Zulässigkeit
BZO Andelfingen · S. 16 · Original-PDF
Zulässigkeit,
Arealfläche Arealüberbauungen sind in den Zonen W2A, W2B, W3 und WG3 zulässig. Die Arealfläche muss mindestens 2'500 m2 Bauzonenfläche umfassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.