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Art. 21 · Gebäude
BZO Baureglement Amriswil · S. 18 · Original-PDF
1Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen bezwecken den Schutz und die Erhaltung der schutzwürdigen Ortsbilder sowie deren charakteristische Umgebung.
2Bei Baugesuchen holt die Gemeindebehörde eine Fachbeurteilung ein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.