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Art. 22 · Abstellräume in Mehrfamilienhäusern
BZO Baureglement Altstaetten · S. 23 · Original-PDF
1In Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges auf die Wohnungszahl angemessen dimensionierte, treppenlos zugängliche, gemeinsame Abstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und dgl. zu errichten.
2Für jede Wohnung sind individuelle Abstellräume bereit zu stellen. Die Fläche der Abstellräume hat mindestens 5.00 m2 pro Wohnung zu betragen.
3Jedes Wohngebäude muss einen geeigneten, den Wohnungsgrössen entsprechenden Wäschetrocknungsraum aufweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.