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Art. 13 · Gebäudeabstand
BZO Baureglement Altstaetten · S. 13 · Original-PDF
1Innerhalb der Gewerbe-Industrie-Zone, Industriezone und Zone für öffentliche Bauten und Anlagen kann auf der gleichen Parzelle der Gebäudeabstand auf das 1.5-fache des kleinen Grenzabstands reduziert werden.
2Der Brandschutz ist sicherzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.