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Art. 59

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 21 · Original-PDF

1Das Baugesuch ist auf dem amtlichen Formular mit folgenden Bei- 3- Baugesuch lagen in doppelter Ausfertigung bei der Bauverwaltung einzureichen: 21

a)ein vom Geometer nachgefiihrter und unterzeichneter Katasterplan mit eingetragenen Massen des Baukorpers samt Grenz- und Gebaudeabstanden und einem Hohenbezugspunkt;

b)Grundrissplane aller Geschosse im Massstab 1:100 mit Eintrag der Zweckbestimmung der einzelnen Raume sowie alien zur Prufung des Projektes notwendigen Masse und Angaben;

c)Schnitt- und Fassadenplane im Massstab 1:100 mit Angaben des gewachsenen und des projektierten Terrains bis zu den Grenzen, den massgebenden Gebaude- und Firsthohen sowie den notwen­ digen, auf den Hohenbezugspunkt bezogenen Koten am Bau;

d)Erschliessungs-, Werk- und Umgebungsplane mit Angabe der Abstellplatze fur Motorfahrzeuge und Fahrrader sowie den Erholungsflachen und Kinderspielplatzen;

e)detaillierte Berechnung der Ausnutzungsziffer, soweit eine solche erforderlich ist, und Berechnung des kubischen Inhalts nach Norm SIA. Die Berechnung der Flachenmasse muss in separaten Planen ubersichtlich dargestellt sein; f) schriftliches Einverstandnis des Nachbarn bei Unterschreitung des Grenzabstandes bei Nebenbauten;

g)die notwendigen Angaben gemass der Larmschutz- und Luftreinhalteverordnung;

h)besondere Gesuchsunterlagen fur kommunale, kantonale und eidgenossische Amtsstellen.

2Bei Urn-, An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen.

3Der Gemeinderat kann in besonderen Fallen weitere Unterlagen, namentlich ein geologisches Oder statisches Gutachten, Verkehrsgutachten, Schattenwurfdarstellungen, Angaben uber Anschlusspartien benachbarter Fassaden sowie ein Modell verlangen, wenn dies fur die Beurteilung des Baugesuches notwendig erscheint.

4Das Baugesuch und die Beilagen sind vom Bauherrn, vom Grundeigentumer und vom Planverfasser zu unterzeichnen. Die Planunterlagen sind gefalzt auf das Format A4 einzureichen. VII. Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.