Art. 58
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 21 · Original-PDF
1Das Meldeverfahren findet Anwendung auf geringfugige Bauvor- 2. Meldepflicht haben und unbedeutende Anderungen bereits bewilligter Projekte, sofern damit offensichtlich keine offentlichen Oder privaten Interessen beruhrt werden und keine Nebenbestimmungen Oder Ausnahmebewilligungen notwendig sind.
2Der Meldung an die Baubehorde sind alle zur Beurteilung des Bauvorhabens notigen Unterlagen beizufugen; die Pflicht zur offentli chen Auflage und zur Erstellung eines Baugespanns entfallt. Die Baubehorde pruft die Unterlagen auf Vollstandigkeit und ordnet notigenfalls deren Erganzung an.
3Der Gemeinderat erlasst innert nutzlicher Frist nach Eingang der vollstandigen Unterlagen die schriftliche Mitteilung an den Gesuchsteller, dass das Bauvorhaben bewilligt Oder abgelehnt sei, Oder dass das Gesuch in das vereinfachte Oder ordentliche Bewilligungsverfahren verwiesen werde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.