Art. 56 · 3. inhalt
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 20 · Original-PDF
1Der Gestaltungsplan hat je nach Art, Lage und Grosse des Projektes zu enthalten:
a)Situationsplan im Massstab 1:500 auf Grundbuchplan mit 1mHohenkurven;
b)Angaben uber die Gliederung und Gestaltung der Bauten sowie die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflachen und die Bepflanzung;
c)einen Plan mit den Mantel- und Hohenbegrenzungslinien sowie den generellen Grundrissen der Bauten und ein Studienmodell;
d)Angaben uber die genugende Erschliessung mit Fusswegen und Strassen sowie uber die Abstellflachen fur Motorfahrzeuge und Fahrrader;
e)Angaben uber die Versorgung und Entsorgung; f) Angaben uber die anrechenbaren Geschossflachen, die anrechenbare Landflache sowie die fur das Projekt notwendige Aus nutzungsziffer;
g)ein Reglement mit den Sonderbauvorschriften und ein Kurzbeschrieb, in denen die besonderen Vorteile gemass Art. 54 nachgewiesen sowie die fur die Abweichung von der Grundordnung notwendigen Ausnahmen aufgefuhrt werden.
2Sofern es zur Beurteilung notwendig ist, kann der Gemeinderat weitere Unterlagen (Modell etc.) verlangen. Er kann zudem Fachleute fur die Begutachtung beiziehen.
3Rechtskraftige Gestaltungsplane sind im Grundbuch anzumerken. 20 VI. Baubewilligungsverfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.