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Art. 29

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 12 · Original-PDF

1Das Zusammenbauen von ein- und mehrgeschossigen Bauten i2.zusammenbauen uber die Grenze bis zur baureglementsgemassen Hochstlange ist zu- von au en lassig, wenn das Grenz- Oder Uberbaurecht durch die Nachbarn durch Grundbucheintrag sichergestellt ist, und sofern die auf die Grenze gestellte Fassade entsprechend gestaltet ist.

2Zwischen den Bauten der einzelnen Grundstucke sind Brandmauern zu erstellen, die den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen mussen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.