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Art. 25 · 8. Gebaudehohe
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 11 · Original-PDF
Die erlaubte Gebaudehohe wird durch die Zonenordnung festgelegt. Art. 26 2 Art. 25
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.