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Art. 12 · E. Verkehrssicherheit
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 5 · Original-PDF
1. Strassennetz
1Die Gemeinde fuhrt die Aufsicht uber das offentliche Strassennetz.
2Fur die Strassenbreiten gelten die folgenden Richtwerte
–Verbindungsstrassen: 5.50 m Fahrbahn + 1.80 m Trottoir 5
–Erschliessungsstrassen: 4.50 m Fahrbahn + 1.80 m Trottoir
–Quartierstrassen: 4.50 m Fahrbahn ohne Trottoir
3Fur die Zufahrt zu einzelnen Gebauden/Gebaudegruppen kann der Gemeinderat geringere Ausbaubreiten festlegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.