Art. 11 · D. Emissionen und Immissionen
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 5 · Original-PDF
1Den einzelnen Nutzungszonen werden in den Zonenvorschriften 1-Emissionen, imEmpfindlichkeitsstufen gemass den Larmschutzvorschriften zugeord- misslonen>Luft net. Im Ubrigen vollzieht der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenzen die Larmschutz-Verordnung und das kantonale Ausfuhrungsrecht.
2Es werden unterschieden: nicht storende, massig storende und stark storende Betriebe.
3Als nicht storend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine erheblich grdsseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen.
4Als massig storend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rah men herkommlicher Flandwerks- und Gewerbebetriebe bleiben, auf die ublichen Arbeitszeiten wahrend des Tages beschrankt sind und nur vorubergehend auftreten. Betriebe mit weitergehenden Aus wirkungen gelten als stark storend.
5Der Gemeinderat vollzieht im Rahmen seiner Kompetenzen die Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung und des kantonalen Ausfuhrungsrechts. E. Verkehrssicherheit Art. 11 E. Verkehrssicherheit 1. Strassennetz 2. Strassen- und Garagenausfahrten, ubersichtlich 3. Abstellflachen fur Motorfahrzeuge und Fahrrader 4. Ersatzabgabe fur Motorfahrzeugabstellplatze, zweckgebunden 5. Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefanger 6. Offentliche Einrichtungen auf Privatboden, Verkehrszeichen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.