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Art. 77 · Attikageschoss
BZO Bauordnung Altdorf · S. 20
1Attikageschosse sind nur mit Flachdach gestattet.
2Die Geschossfläche eines Attikageschosses darf maximal 60% der darunter liegenden Geschossfläche betragen. Gedeckte Aussenbereiche ab 1.50 m Dachvorsprung werden der Geschossfläche angerechnet.
3Auf den Seiten, wo das Attikageschoss über mehr als 1⁄3 der Fassadenlänge weniger als 3 m zurückversetzt ist, erhöht sich der gesetzliche Grenzabstand um 1 m.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.