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Art. 46 · Industriezone 1 (I1)
BZO Bauordnung Altdorf · S. 10
1In der Industriezone 1 sind industrielle und gewerbliche Betriebe mit erheblichen Immissionen oder grösseren Baumassen zulässig. Der Gemeinderat kann mit 10 40.11 (November 2014) Quartierplänen oder Quartiergestaltungsplänen bestimmte Betriebsarten aus planerischen oder infrastrukturellen Gründen ausschliessen oder begrenzen.
2Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.