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Art. 23 · Traufhöhe

BZO Bauordnung Altdorf · S. 6

1Bei Neu- und Umbauten richtet sich die Traufhöhe nach den mittleren Traufhöhen der Nachbarbauten.

2Bei der Festlegung der Geschosszahl darf die mittlere Traufhöhe gemäss Abs. 1 nicht überschritten werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.