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Art. 22 · Bauweise und Nutzung
BZO Bauordnung Altdorf · S. 6
1In der Kernzone 1 gilt die geschlossene Bauweise; es ist kein Grenzabstand einzuhalten.
2Entlang öffentlicher Strassen und Plätze dürfen im Erdgeschoss nur zentrumsbildende Nutzungen vorgesehen werden, die den Dorfkern beleben.
3Der Charakter des öffentlichen Strassen-, Gassen- und Platzraumes muss erhalten bleiben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.