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Art. 37 · Skiabfahrtszone
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 15 · Original-PDF
1Die Skiabfahrtszone hält das Gelände für die Ausübung des Skisportes und für die touristischen Transportanlagen frei. Die freigehaltene Fläche kann für die zonengemässe Ausnützung in Anrechnung gebracht werden. 2Soweit die Zweckbestimmung der Skiabfahrtszone nicht tangiert wird, richtet sich die zulässige Nutzung nach der Grundzone (z.B. Landwirtschaftszone, UeG). Seite 1 O Gemeinde Alpthal BAUREGLEMENT
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.