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Art. 36 · Naturschutzzone
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 15 · Original-PDF
Die Naturschutzzone umfasst Gebiete zur Erhaltung von Pflanzen und Tiergemeinschaften, sowie Förderung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume (Biotope). Nutzung und Unterhalt der bezeichneten Gebiete sind in der separaten Schutzverordnung näher umschrieben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.