Art. 19 · Offene und geschlossene Bauweise
BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 11 · Original-PDF
1Wo nichts anderes bestimmt wird, gilt in allen Zonen offene Bauweise. Bei offener Bauweise werden die Bauten allseitig freistehend erstellt. 21n Bauzonen mit offener Bauweise kann der Gemeinderat ausnahmsweise das zusammenbauen von ein- oder mehrgeschossigen Bauten bis zur reglementsgemässen Höchstlänge bewilligen, wenn die Bauten markant abgesetzt und die Fassaden entsprechend gut gestaltet werden. 3Bei geschlossener Bauweise müssen die Bauten seitlich auf die Grenze gestellt werden. Zwischen den einzelnen Bauten sind Brandmauern zu erstellen. Gegenüber Grundstücken mit offener Bauweise sind die reglementsgemässen Grenzabstände zu wahren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.