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Art. 20 · Anzahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 22 · Original-PDF
Anzahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas 1 Die Mindestzahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos / Mofas (Normalabstellbedarf) bemisst sich gemäss den Bestimmungen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie der dazugehörenden Verordnung. Abstellplätze: § 106 RBG und
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.