Art. 50
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 23 · Original-PDF
RBG Mit diesem einfachen aber wirkungsvollen und attraktiven Planungsinstrument wird die Lücke zwischen der zonenmässigen Bebauung und der Überbauung nach Quartierplan geschlossen.
2Die Mindestfläche für eine Überbauung nach einheitlichem Plan beträgt ca. 2'500 m2. Es sind für die einzelnen Zonen folgende Maximalmasse zugelassen: Zonenkriterien Zone W2a Zone W2c max. Bebauungsziffer max. 20 % max. 25 % max. Nutzungsziffer max. 31 % max. 42 % max. Gebäudelänge für Hauptbauten 35.0 m 40.0 m
3Überbauungen nach einheitlichem Plan unterliegen erhöhten Anforderungen bezüglich Situierung, kubischer Erscheinung, architektonischer Gestaltung sowie der Umgebungsgestaltung. Entsprechende Planungen sind vor der Baueingabe dem Gemeinderat zu unterbreiten und bilden die verbindliche Grundlage für die Ausnahmeanträge.
4Überbauungen nach einheitlichem Plan können auf Beschluss des Gemeinderates der kantonalen Fachkommission für Arealüberbauungen zur Beurteilung vorgelegt werden. Wohnqualitative, architektonische und städtebauliche Prüfung der Überbauung. Zonenreglement Siedlung, Aesch
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Prinzipskizzen Dachformen nicht abschliessend aufgeführt Satteldach Krüppelwalmdach
Flachdach Pultdach
Satteldach mit Widerkehr Walmdach
Mansarddach Tonnendach Zonenreglement Siedlung, Aesch
Prinzipskizze zu Seite 10
Kommentar
D. ZONENSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
D.1 Zonentabelle
| Zonenkriterien | Zone W2a | Zone W2c |
|---|---|---|
| max. Bebauungsziffer | max. 20 % | max. 25 % |
| max. Nutzungsziffer | max. 31 % | max. 42 % |
| max. Gebäudelänge für Hauptbauten | 35.0 m | 40.0 m |
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