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Art. 42

BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 23 · Original-PDF

RBG

2Quartierpläne im vereinfachten Verfahren werden vom Gemeinderat erlassen. Die Mindestfläche für das vereinfachte Verfahren beträgt ca. 2’500 m2.

3Für die Anwendung des vereinfachten Quartierplanverfahren gelten folgende Grundsätze: Die Aufstellung von Quartierplänen im vereinfachten QPVerfahren ist grundsätzlich in jeder Bauzone auf dafür geeigneten Arealen möglich.

–Art der Nutzung gemäss Grundzone.

–Nutzungsmass gemäss Grundzone. Der Gemeinderat kann für gute Überbauungen das Nutzungsmass bis zu 15 % (relativ) erhöhen.

–Gebäude und Umgebung sind so zu gestalten, dass sie in das nachbarliche Siedlungsbild passen. Der Gemeinderat kann gegenüber der Grundzone die Erhöhung des Gebäudeprofils um max. ein zusätzliches Vollgeschoss gestatten.

–Verkehrsmässige Erschliessung gemäss Strassennetzplan. Anbindung zweckmässiger Fusswegverbindungen an das Fusswegnetz der Gemeinde.

–Im Übrigen gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim ordentlichen Quartierplanverfahren (§ 18 ZR).

ZonenkriterienZone W2aZone W2c
max. Bebauungsziffermax. 20 %max. 25 %
max. Nutzungsziffermax. 31 %max. 42 %
max. Gebäudelänge für Hauptbauten35.0 m40.0 m

Tabelle von S. 23 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.