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Art. 22 · Kernzonen

BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 27 · Original-PDF

1Kernzonen K Die Kernzone umfasst architektonisch und städtebaulich wertvolle Ortskernteile, die in ihrem Charakter erhalten oder saniert sowie kerngerecht baulich weiterentwickelt werden sollen. Zugelassen sind Wohnnutzung sowie mässig störende Betriebe wie namentlich publikumsintensivere Geschäftsbetriebe, Gaststätten und Kleinbetriebe mit mässig störenden maschinellen Einrichtungen. § 22 Abs. 1 RBG

2Betreffend Immissionsschutz kann der Gemeinderat entsprechende betriebliche und bauliche Massnahmen verlangen. Nicht zugelassen sind: offene Lagerplätze, Fabrikation im Freien, Abstellplätze für Altautos, Lärmschutzwände usw. Zonenreglement Siedlung, Aesch

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Kommentar

Kernzone KAKernzone KBKernzone KCKernzone KDKernzone KEKernzone WG2b
zulässige Vollgeschosszahlkeine Beschränkungen3222
zulässige Wohnungs- zahl pro Baukörperfreifreifreifrei
zulässige Bebauungsziffer27 %35 %35 %35 %
zulässige Nutzungsziffer105 % (190 % (175 % (260 % (260 % (260 % (2
zulässige Sockelgeschosshöhekeine Beschränkungen siehe § 24 Abs. 11.5 m1.5 m1.5 m1.5 m
zulässige Fassadenhöhe9.0 m6.0 m6.0 m8.0 m
zulässige Gebäudehöhe13.0 m10.0 m12.0 m12.0 m
zulässige Gebäudelängefrei25.0 m25.0 m20.0 m
zulässige Dachform und Dachneigungschräg 30 – 50 ° a. T.schräg 30 – 50 ° a. T.schräg 30 – 50 ° a. T.schräg 30 – 50 ° a. T.schräg 30 – 50 ° a. T.schräg 30 – 50 ° a. T.
zulässige Dachaufbauten A) bei geneigten Dächernzulässigzulässigzulässigzulässigzulässigzulässig
zulässige Dachaufbauten B) bei best. Flachdächernkeinekeinekeinekeinekeinekeine

Tabelle von S. 27 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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