Art. 8 · § 8 Wohnzonen W-A, W-B, W-C
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 8 · Original-PDF
Wohnzonen W-A, W-B, W-C
1 Die Wohnzonen sind in erster Linie für Wohnzwecke bestimmt. Nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sind gestattet. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig. Der Wohnanteil pro Gebäude muss mindestens 2/3 der Hauptnutzflächen (HNF) betragen.
Zudem sind die Bestimmungen zur Dachgestaltung (§ 41 BZR) einzuhalten.
3 In den im Zonenplan bezeichneten Gebieten für die verdichtete Bauweise gilt gegenüber der zonengemässen Nutzung gem. Abs. 2 eine um bis 0,08 höhere Überbauungsziffer und eine um bis 10 % höhere Gesamt- und Fassadenhöhe, unter der Voraussetzung, dass ein qualitätssicherndes Verfahren nach § 3 BZR durchgeführt wird. Von der maximalen Gebäudelänge kann im Rahmen eines Gestaltungsplans abgewichen werden.
4 In dem im Zonenplan bezeichneten Gebiet Obmatt gilt eine höhere Überbauungsziffer von 0,27. Für Gebäude, die auf mindestens einer Seite an der Grundstücksgrenze einen Zusammenbau nach § 129 Abs. 2 PBG beanspruchen, gilt eine höhere Überbauungsziffer von 0,29.
5 Für Grundstücke mit Hanglage (ab 12 % Hangneigung, vgl. erläuternde Skizze im Anhang 4) mit einer bergseitigen Erschliessung gilt eine um 0.08 höhere Überbauungsziffer.
6 Der Anspruch auf eine zusätzliche separate ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4,5 m, die nur Nebennutzflächen aufweisen, entfällt, wenn § 13a PBV (betreffend Einstellhallen) oder Abs. 5 zur Anwendung kommt.
4Beachte dazu weitergehende Bestimmungen unter § 6 BZR
8 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025
7 Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II.
| Art der Wohnzone | W-A | W-B | W-C |
|---|---|---|---|
| Dachform | Flach- Schräg- dach dach4 | Flach- Schräg- dach dach4 | Flach- Schräg- dach dach4 |
| Max. talseitige Fassadenhöhe | 10,0 m 11,0 m | 11,0 m 12,5 m | 13,5 m 15,0 m |
| Max. Gesamthöhe | 10,0 m 11,0 m | 11,0 m 12,5 m | 13,5 m 15,0 m |
| Grenzabstand | 4,0 m 4,0 m | 4,0 m 5,0 m | 5,0 m 6,5 m |
| Max. Überbauungsziffer (ÜZ) | 0,25 | 0,24 | 0,23 |
| Zusätzliche separate ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4,5 m, die nur Nebennutzflächen aufweisen | 0,08, mind. jedoch 50 m2 anrechenbare Gebäudefläche | ||
| Max. Gebäudelänge | 25 m 32 m 32 m |
Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.