Art. 50 · Naturgefahren
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 34 · Original-PDF
1 Die Gefahrengebiete gemäss § 146 PBG sind in der kommunalen Gefahrenkarte vermerkt. Die Gefahrenkarte kann auf der Website www.geo.lu.ch eingesehen werden.
2 Das rote Gefahrengebiet dient dem Schutz von Leib und Leben sowie von Sachwerten in durch Naturgefahren stark gefährdetem Gebiet.
3 Das blaue und das gelbe Gefahrengebiet dienen dem Schutz von Sachwerten bei mittlerer bzw. geringer Gefährdung durch
a.Wasserprozesse (Überschwemmung, Übersarung und Erosion),
b.permanente Rutschungen,
c.Hangmuren.
4 Die Gemeinde berücksichtigt die entsprechenden Gefährdungssituationen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
5 In den roten Gefahrengebieten sind Neu- und Erweiterungsbauten, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, verboten.
6 In den blauen Gefahrengebieten mit mittlerer Gefährdung legt die Gemeinde aufgrund von durch die Bauherrschaft zu erbringenden Nachweisen und Berechnungen die notwendigen Auflagen und Massnahmen fest. Mit dem Baugesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass mit der vorgesehenen Bauweise auf dem Baugrundstück selbst eine angemessene Verringerung des Risikos erreicht wird und dass sich nicht auf anderen Grundstücken eine Erhöhung der Gefahr ergibt.
7 In den gelben Gefahrengebieten mit geringer Gefährdung weist die Gemeinde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auf die Gefährdung hin. Sie kann dabei Massnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. -minderung vorschlagen.
8 Wo eine Gefährdung durch Oberflächenabfluss besteht, sind angemessene und geeignete Objektschutzmassnahmen baulicher und organisatorischer Art zu treffen. Die Oberflächenabflusskarte kann auf der Website www.geo.lu.ch eingesehen werden.
34 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025 C. BAUBEWILLIGUNG UND BAUKONTROLLE
Hinweis auf PBG
§§ 184-205 Baubewilligung und Baukontrolle
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.