Art. 40 · Ermittlung des massgebenden Terrains
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 26 · Original-PDF
1 Das massgebende Terrain auf dem Grundstück ist durch den Gesuchsteller zu ermitteln und rechtzeitig durch die Gemeinde bestätigen zu lassen. In der Baueingabe ist es in Form eines Höhenkurvenplans (Massstab 1:100, Äquidistanz der Höhenlinien 1,0 m) auszuweisen.
13SRL Nr. 755
26 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025
2 Ist der natürlich gewachsene Geländeverlauf infolge früherer Abgrabungen oder Aufschüttungen nicht mehr zweifelsfrei feststellbar, ist er zu ermitteln durch
a)die Konsultation von alten Plänen und Baugesuchen oder
b)die Herleitung des natürlichen Geländeverlaufs der Umgebung
3 Das massgebende Terrain kann in einem Planungs- oder im Baubewilligungsverfahren aus planerischen und erschliessungstechnischen Gründen abweichend festgelegt werden, wenn
a)der massgebende Geländeverlauf keine zweckmässige Bezugshöhe ist,
b)dadurch die arealinternen Niveauunterschiede und die Anschlüsse an die benachbarten Gebiete gestalterisch und funktional so gelöst werden können, dass sich zusammen mit der Umgebung ein natürlicher wirkender Terrainverlauf ergibt,
c)dies wegen Hochwassergefahr, einer Gefährdung des Grundwassers oder aus Gründen der Siedlungsentwässerung zweckmässig ist oder
d)durch die Erschliessung (Werkleitungen, Strassen) neue Bezugspunkte geschaffen wurden.
27 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025 V. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes
Hinweis auf PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.