Art. 35 · Vorschriften über die Abstell- und Verkehrsflächen
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 24 · Original-PDF
1 Die Anforderungen an die Abstellflächen für Fahrzeuge richten sich nach dem Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen.
2 Die Gemeinde kann gestützt auf § 94 StrG oder gestützt auf ein Mobilitätskonzept nach Abs. 4 eine grössere Anzahl Abstellplätze verlangen, die Mindestzahl an Abstellplätzen herabsetzen oder eine etappenweise Schaffung bewilligen.
3 Die Gemeinde kann für Projekte mit mehr als 30 Abstellplätzen für Motorfahrzeuge in Planungsund Baubewilligungsverfahren ein Mobilitätskonzept verlangen, wenn ein Potenzial zur Reduktion der Verkehrserzeugung erkennbar ist.
4 Das Mobilitätskonzept muss mindestens folgende Aspekte behandeln:
a)Ziel, Zweck und Zuständigkeit,
b)Zusammenspiel von Parkplatzangebot und erwarteter Parkplatznachfrage,
c)Ausstattung der Parkierungsanlagen, namentlich die Anzahl Parkplätze und Abstellflächen für Zweiradfahrzeuge,
d)Parkplatz-Bewirtschaftung und andere Massnahmen zur Reduktion der Parkplatznachfrage wie Carsharing, Veloverleih etc.,
e)Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs (z.B. Verbesserung der Zugänglichkeit, finanzielle Beteiligung),
f)Monitoring,
g)Massnahmen/Sanktionen, sofern Ziele nicht erreicht werden.
24 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.