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Art. 35 · Vorschriften über die Abstell- und Verkehrsflächen

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 24 · Original-PDF

1 Die Anforderungen an die Abstellflächen für Fahrzeuge richten sich nach dem Reglement über die Abstell- und Verkehrsflächen.

2 Die Gemeinde kann gestützt auf § 94 StrG oder gestützt auf ein Mobilitätskonzept nach Abs. 4 eine grössere Anzahl Abstellplätze verlangen, die Mindestzahl an Abstellplätzen herabsetzen oder eine etappenweise Schaffung bewilligen.

3 Die Gemeinde kann für Projekte mit mehr als 30 Abstellplätzen für Motorfahrzeuge in Planungsund Baubewilligungsverfahren ein Mobilitätskonzept verlangen, wenn ein Potenzial zur Reduktion der Verkehrserzeugung erkennbar ist.

4 Das Mobilitätskonzept muss mindestens folgende Aspekte behandeln:

a)Ziel, Zweck und Zuständigkeit,

b)Zusammenspiel von Parkplatzangebot und erwarteter Parkplatznachfrage,

c)Ausstattung der Parkierungsanlagen, namentlich die Anzahl Parkplätze und Abstellflächen für Zweiradfahrzeuge,

d)Parkplatz-Bewirtschaftung und andere Massnahmen zur Reduktion der Parkplatznachfrage wie Carsharing, Veloverleih etc.,

e)Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs (z.B. Verbesserung der Zugänglichkeit, finanzielle Beteiligung),

f)Monitoring,

g)Massnahmen/Sanktionen, sofern Ziele nicht erreicht werden.

24 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.