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Art. 20 · Grünzone Gewässerraum Gr GewR

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 15 · Original-PDF

Grünzone Gewässerraum GewR

1 Die Grünzone Gewässerraum dient der Gewährleistung folgender Funktionen:

a.natürliche Funktionen der Gewässer,

b.Schutz vor Hochwasser,

c.Gewässernutzung.

2 Die Grünzone Gewässerraum ist anderen Zonen überlagert. Die überlagerte Fläche zählt zu der anrechenbaren Grundstücksfläche.

3 Die Nutzung richtet sich nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 19987.

7SR 814.201

15 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025

Nr.ZweckNutzung
1Freihaltung WaldrandExtensiv landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Düngever- bot, keine Pflanzenschutzmittel); unbefestigte Fuss- oder Wanderwege mit Sitzbänken sind zulässig.
2Umgebungsschutz / SiedlungsdurchgrünungExtensiv landwirtschaftliche Bewirtschaftung (Düngever- bot, keine Pflanzenschutzmittel); unbefestigte Fuss- oder Wanderwege mit Sitzbänken sind zulässig.*/**
3Spielfläche und AufenthaltsbereichZulässig sind Spielplätze und Freizeitanlagen (z.B. Sitz- gelegenheit, Unterstand, Feuerstelle) sowie Fusswege (inkl. Beleuchtung).***

Tabelle von S. 15 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.