Art. 21 · Naturobjekte, Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 3 · Original-PDF
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Einzelbäume, Baumgruppen, Parkanlagen; Hochstamm-Obstgärten;
Waldränder; Magerstandorte; Woog § 21
Naturobjekte, Allgemeines
1Die im Bauzonen- und Kulturlandplan bezeichneten Naturobjekte sind geschützt, dürfen grundsätzlich nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten. Detaillierte Nutzungs- und Pflegebestimmungen werden in den Richtlinien zum Vollzug Naturschutz oder in Verträgen mit den Eigentümern / Bewirtschaftern geregelt. Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen
2Die in den Nutzungsplänen bezeichneten Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen sind landschaftlich und biologisch wertvoll und dürfen nicht gerodet werden. Sie sind abschnittsweise zu pflegen. Einzelbäume, Baumgruppen, Parkanlagen
3Die in den Nutzungsplänen bezeichneten, markanten Einzelbäume oder Baumgruppen dürfen nicht gefällt werden und sind angemessen zu pflegen. Die Parkanlagen sind in ihrem Charakter zu erhalten. Bei Überalterung oder wenn zwingende Gründe es erfordern, kann der Gemeinderat eine Schlagbewilligung mit Ersatzauflagen erteilen. HochstammObstgärten
4Die im Kulturlandplan bezeichneten Hochstamm-Obstgärten prägen das Landschaftsbild wesentlich mit. Die entsprechenden Bestände sind daher zu erhalten, abgehende Bäume zu ersetzen. Die Gemeinde kann Beiträge an den Unterhalt und allfällige Neuanpflanzungen leisten. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 18 Waldränder
5Bei der Pflege und Verjüngung der Waldränder ist die Erhaltung bzw. Schaffung eines biologisch und landschaftlich wertvollen stufigen Waldmantels mit Strauchsaum anzustreben. Magerstandorte 6 Die extensiv genutze Magerwiese zwischen Schützenhaus und Scheibenstand weist einen besonders schutzwürdigen Pflanzen- und Tierbestand auf. Zulässig ist die Nutzung als Heuwiese (zweimaliger Schnitt, erster Schnitt ab Mitte Juni, verboten sind hingegen Düngung, Bewässerung und Beweidung). Der Trockenstandort beim Schulhaus Höhe ist in Kombination mit dem anschliessenden Weiher als Schulbiotop zu entwickeln und als Magerwiese zu pflegen. Woog
7Die Aarewaage ("Woog") mit ihrem Zu- und Abfluss ist ein Naturobjekt von nationaler Bedeutung und ungeschmälert zu erhalten. Das Flussbett, die anschliessenden Felsen sowie die speziellen Strömungsverhältnisse oberhalb der Woog bis zur Einmündung der Wigger dürfen nicht verändert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.