← BZO Aarau · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Arealüberbauung

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 21 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in den Zonen AS, OR, GS2 und GS3 nicht zuläs­ sig.

2Ausser in der WO2 sowie in den Zonen AW3 im Schachen und WO3 im Schachen ist ein zusätzliches Geschoss zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.