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Art. 44 · Arealüberbauung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 21 · Original-PDF
1Arealüberbauungen sind in den Zonen AS, OR, GS2 und GS3 nicht zuläs sig.
2Ausser in der WO2 sowie in den Zonen AW3 im Schachen und WO3 im Schachen ist ein zusätzliches Geschoss zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.