Art. 33 · Zone Freihaltegebiet Hochwasser (üFH)
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 16 · Original-PDF
1Die Schutzzone, ausgeschieden im Spezialplan Hochwasserschutz, dient der Sicherstellung des erforderlichen Raums ausserhalb der Bauzonen für den natürlichen Hochwasserabfluss bei grossen und seltenen Hochwasse rereignissen sowie für den Hochwasserrückhalt.
2Rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen dürfen im Rahmen der Besitzstandsgarantie unterhalten, erneuert, geändert, angemessen erweitert oder wiederaufgebaut werden, sofern sie dem Hochwasserschutz genügend Rechnung tragen und den natürlichen Abfluss nicht beeinträchtigen.
3Neue Bauten und Anlagen sind im Rahmen der Vorschriften der überlager ten Nutzungszone ausnahmsweise zulässig, wenn a) dafür erforderliche Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt und von der Stadt oder den Grundeigentümerinnen und –eigentümern fi nanziert werden können, b) keine anderen Standortmöglichkeiten bestehen oder geschaffen wer den können, c) der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstands nicht nach teilig beeinflusst werden, d) die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird, e) keine nachteiligen Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu erwar ten sind.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.